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Reiseinformationen Norwegen

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Reiseinformationen

Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Oscarsgate 45
N-0258 Oslo 2
Telefon (0047) 23 27 54 00
Telefax (0047) 22 44 76 72, 23 27 54 49
info@oslo.diplo.de

Tourismusinformation
Norwegisches Fremdenverkehrsamt
Postfach 11 33 17
20433 Hamburg
Telefon 0 180 5 00 15 48 (0,12 Euro/Min.)
Telefax 040 22 71 08 15
E-Mail: germany@visitnorway.com
www.visitnorway.com

Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden.
Tabakwaren dürfen nur von Pers. ab 18 J. eingeführt werden.
Pro Person ab 13 Jahren dürfen insgesamt bis zu 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Nahrungsmittel mitgeführt werden.
Die Einfuhr von Kartoffeln ist verboten.
Kinder unter 12 Jahren dürfen mit Ausnahme von Schokolade, Süßigkeiten und Erfrischungsgetränken keine Lebensmittel einführen.
Insgesamt sind Waren bis zu einem Wert von 6.000 norwegische Kronen abgabenfrei. Der Wert der Lebensmittel ist bei der Berechnung dieser Grenze zu berücksichtigen.

Telefon
Nach Norwegen 0047 + 8stellige Teilnehmernummer (es gibt keine Ortsvorwahl)
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.

Notrufe/Straßenhilfsdienste
Polizei 112
Unfallrettung/Notarzt 113
Kongelig Norsk Automobilklub (0047) 21 60 49 00

Geld
Zahlungsmittel ist die Norwegische Krone (NOK), 1 NOK = 100 Öre.

Zeit
Kein Zeitunterschied

Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln

PKW/Wohnmobil bis 3,5 t Wohnmobil über 7,5 t Gespann Motorrad
innerorts 50 50 50 50
außerorts 80 80 60/80* 80**
Schnellstraßen 90 80 60/80* 90**
Autobahnen 90 80 60/80* 90**

&nbsp:
* 60 km/h gilt für Gespanne mit ungebremstem Anhänger, wenn das aktuelle Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 300 kg beträgt.
** Motorrad mit Anhänger 80 km/h
Promillegrenze: 0,2
Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden. Die Straßenbahn hat Vorfahrt.
Wohn- und Bootsanhänger dürfen maximal 2,55 m breit sein. Ist der Anhänger über 2,30 m breit und zudem der Breiten-Unterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger größer als 50 cm, müssen an beiden Außenspiegeln in Fahrtrichtung euronorm-gerechte, weiße Rückstrahler angebracht werden. Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig – und vor allem in der Dämmerung – die Straßen. Benachrichtigen Sie nach einem Wildunfall, bei dem ein Tier verletzt oder getötet wurde, unverzüglich die nächste Polizeidienststelle.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zwischen 15. Oktober und dem 1. Sonntag nach Ostern das Mitführen von Schneeketten Pflicht.
Das Übernachten in Wohnmobilen oder Wohnanhängern ist an Rastplätzen und je nach Beschilderung verboten.
Die Bußgelder für Verkehrsübertretungen liegen erheblich über den deutschen. Insbesondere Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte werden drastisch geahndet.
Besondere Verkehrsschilder:
Forbikjøring forbudt = Überholverbot / gjennomkjøring forbudt = Durchfahrt verboten / kjør sakte = langsam Fahren / omkjøring = Umleitung / svake kanter = Fahrbahnrand nicht befahrbar.

Feiertage
Neujahr, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (17.5.), 25. und 26. Dezember