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Reiseinformationen Finnland

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Reiseinformationen

Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Saksan liittotasavallan suurlähetystö
Krogiuksentie 4
FI-00340 Helsinki
Telefon (09) 45 85 80
Telefax (09) 45 85 82 58
saksa@germanembassy.fi

Tourismusinformation
Finnische Zentrale für Tourismus
Lessingstraße 5
60325 Frankfurt am Main
Telefon (069) 50 07 01 57
Telefax (069) 7 24 17 25
finnland.info@mek.fi
www.finland-tourism.com/de

Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mitführen.
Führerschein und Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Von Anfang Dezember bis Ende Februar jeden Jahres sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profi ltiefe von mindestens 3 mm) für Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben.
Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Spirituosen über 80 Vol.% dürfen nicht eingeführt werden,Spirituosen über 22 Vol.% nur von Personen ab 20 Jahren, alkoholische Getränke bis 22 Vol.% nur von Personen ab 18 Jahren.
Für Tabakwaren, die in den neuen EU-Beitrittsländern gekauft wurden, gibt es Beschränkungen, z.B. dürfen aus Estland (Fähre Tallinn-Helsinki) max. 200 Zigaretten oder 250 g Rauchtabak mitgenommen werden.

Telefon
Nach Finnland 00358 + Ortsvorwahl ohne die erste Ziffer 0 + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 oder 99049 oder 99449 oder 99949 (je nach Telekommunikations-Anbieter) + Ortsvorwahl ohne die erste Ziffer 0 + Teilnehmernummer

Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112
Pannenhilfe Automobilclub Autoliitto Tel. (09) 77 47 64 00.

Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.

Zeit
Der Zeitunterschied beträgt ganzjährig + 1 Stunde.

Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln

PKW/Wohnmobil bis 7,5t Wohnmobil über 7,5 t Gespann** Motorrad
innerorts 50 50 50 50
außerorts 80-100¹ 80² 80 80-100³
Autobahnen 120 80 80² 120³

1) nach Beschilderung
2) 100 km/h dürfen jedoch fahren:
Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1995 bis zu einem Leergewicht von 1875 kg;
Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1981 bis zu einem Leergewicht von 1800 kg.
3) Motorrad mit Anhänger maximal 80 km/h

Promillegrenze: 0,5
Auch tagsüber muss inner- und außerorts mit Abblendlicht gefahren werden.
Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.
Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig – und vor allem in der Dämmerung – die finnischen Straßen. Die Schilder geben die ungefähre Länge der Gefahrenzone an. Bei einem Unfall mit einem Rentier oder Elch müssen Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle benachrichtigen (Notruf 112).
Von Anfang Dezember bis Ende Februar sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) für alle Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben. Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Strafen für Verkehrsverstöße sind verhältnismäßig hoch; die jeweilige Bußgeldhöhe wird einkommensabhängig ermittelt.

Einige Schildertexte:
leiriytyminen kielletty = Camping verboten
kielletty = verboten
sateella liukas = Rutschgefahr bei Nässe
aluerajoitus = regionale Geschwindigkeitsbegrenzung
kiertotie = Umleitung
aja hitaasti = langsam fahren
ajo sallittu omalla vastuulla = Befahren auf eigene Gefahr
kokeile jarruja = Bremstest machen
tietyš = Baustelle
tie rankenteilla = Straße im Bau
päällystetyštä sowie kunnossapitotyš = Straßenarbeiten
kelirikko = Frostschäden
moottoritie = Autobahn
maantie = Landstraße
valtatie = Bundesstraße
keskusta = Stadtmitte, Zentrum
silta = Brücke
lautta, lossi = Fähre
satama = Hafen
rautatieasema = Bahnhof
lentoasema = Flughafen
opastus = Information
näkštorni = Aussichtsturm

Kraftstoff
Steuerfreier Diesel („polttošljy“) darf nicht getankt werden.
Im Reservekanister darf Kraftstoff bis zu einer Menge von maximal 10 Litern zollfrei eingeführt werden. Auf Fährschiffen kann seine Mitnahme aus Sicherheitsgründen verboten sein. Erkundigen Sie sich bei der Reederei.

Feiertage
Neujahr, Dreikönigstag (6.1.), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Mittsommer, Unabhängigkeitstag (5.11. und 6.12.), 24. bis 26. Dezember