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Reiseinformationen Frankreich

Reiseinformationen Frankreich

Reiseinformationen

Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
(Ambassade de la République fédérale d‘Allemagne)
13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt
F-75008 Paris
Telefon: (01) 53 83 45 00
Fax: (01) 43 59 74 18.
info@amb-allemagne.fr
www.amb-allemagne.fr

Tourismusinformation
Französische Tourismusinformation
(Maison de la France)
Zeppelinallee 37
60325 Frankfurt
Telefon: 0 190 57 00 25 (0,62 Euro/Min),
ab 16.30 Uhr nur Prospektversand
Fax: 0 190 59 90 61 (0,62 Euro/Min)
info.de@franceguide.com
www.franceguide.com

Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Die Mitnahme von feststehenden Messern ist verboten. Detaillierte Auskunft über die Mitnahme von Waffen erteilt der für Frankreich zuständige Zollattaché in Berlin unter Telefon (030) 5
90 03 94 61 und Fax (030) 5 90 03 94 63.

Telefon
Nach Frankreich: 0033 + Telefonzonenvorwahl (1, 2, 3, 4 oder 5; für Paris die „1“) + achtstellige Teilnehmernummer
Nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Telefonieren im Land: Null + Telefonzonenvorwahl + Rufnummer

Notrufe/Straßenhilfsdienst
europaweite Notrufnummer: 112 (Handy und Festnetz)
oder nationale Notrufnummern
Polizei: 17
Unfallrettung: 15
Feuerwehr: 18
Straßenhilfsdienst deutschsprachige Notrufstation Tel. 0 800 089 222

Geld
Zahlungsmittel ist der Euro.

Zeit
Kein Zeitunterschied

Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln

PKW/Wohnmobil bis 7,5t Wohnmobil über 7,5 t Gespann** Motorrad
innerorts 50 50 50 50
außerorts 90 90 90 90
Schnellstraßen+ 110 110* 110 110
Autobahnen 130 130* 130 130

*Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.
+ Zwei Fahrspuren in jeder Richtung
Promillegrenze: 0,5
Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.
Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.
Kfz/Gespanne über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen (2 Fahrspuren in jeder Richtung) 100, auf Autobahnen 110 km/h.
Auf dreispurigen Straßen dürfen Kfz/Gespanne über 3,5 t bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.
Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 45 km/h fahren.
Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben. Im Kreisverkehr haben dank entsprechender Beschilderung meist die Vorfahrt, die sich im Kreis befi nden. Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern.
Straßenbahn hat Vorfahrt. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist nicht erlaubt. Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden im allgemeinen strenger geahndet als in Deutschland. Für Alkoholdelikte werden besonders hohe Geldbußen erhoben.

Besondere Verkehrsschilder:
Toutes Directions = alle Richtungen
Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits)
Ralentir = langsam fahren
Centre Ville = zur Stadtmitte
Déviation = Umleitung
Passage interdit = Durchfahrt verboten
Serrez à droite = Rechts halten
Vous n‘avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt
Fin d‘interdiction de dépasser = Ende des Überholverbots

Feiertage
Neujahr, Karfreitag (im Elsass und in Lothringen), Ostermontag, 1. Mai, Ende des 2. Weltkriegs (8.5.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (14.7.), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Gedenktag 1. Weltkrieg (11.11.), 25. Dezember, 26. Dezember (nur im Elsass und Lothringen)