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Reiseinformationen Schweden

Reiseinformationen Schweden

Reiseinformationen

Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Tyske Ambassaden
Skarpögatan 9
S-115 27 Stockholm
Telefon (08) 6 70 15 00
Telefax (08) 6 70 15 72
info@german-embassy.se

Tourismusinformation
Visit Sweden GmbH
Michaelisstr. 22
20459 Hamburg
Telefon 040 32 55 13 55
Telefax 040 32 55 13 33
germany@visitsweden.com
www.visitsweden.com

Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gibt Einschränkungen für die Mitnahme von Fleisch und Fisch: Es dürfen bis zu 1 kg konservierte Fleischprodukte in Dosen mitgenommen werden, sonstiges Fleisch und sonstige Fleischprodukte sind bis zu 15 kg pro Person gestattet. Fische sind ebenso bis zu 15 kg pro Person erlaubt, jedoch nur im gereinigten und ausgenommenen Zustand. Die Mitnahme von Rindfleisch und Fleischprodukten aus Großbritannien und Irland ist verboten.

Telefon
Nach Schweden 0046 + Ortskennzeichen ohne die Null + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 + Ortskennzahl o. Null + Teilnehmernr.

Notrufe/Straßenhilfsdienst
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112
Straßenhilfsorganisationen „Assistancekåren“ (Tel. 020 912
912) sowie „FALCK“ (Telefon 087 679 000).
Motormännens Riksförbund (M) (0046) 8 690 38 00

Geld
Zahlungsmittel: 1 Schwedische Krone (skr, SEK) = 100 Öre

Zeit
Kein Zeitunterschied

Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln

PKW/Wohnmobil bis 3,5t Wohnmobil über 3,5 t Gespann Motorrad
innerorts 50 50 50 50
außerorts 70-90(a) 80 80(c) 70-90(a,b)
Schnellstraßen 90-110(a) 90 80(c) 90-110 (a,b)
Autobahnen 110 90 80(c) 110(b)

(a) entsprechend der Beschilderung,
(b) jedoch Motorrad mit Anhänger nur 80 km/h
(c) jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
– der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
– der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
Promillegrenze: 0,2
Das Abblendlicht muss während der Fahrt immer eingeschaltet sein. Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt. Eine durchgehende, gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet „Halteverbot“. Eine gestrichelte, gelbe Linie oder eine gelbe Zickzack-Linie am Fahrbahnrand bzw. unser Schild „eingeschränktes Halteverbot“ bedeuten „Parkverbot“. In größeren Städten gelten oft Sonderregelungen für Halten und Parken sowie für die Aufstellung und Markierung der Schilder. Fragen Sie bei Unklarheiten vor Ort nach. Der besonders markierte rechte Fahrstreifen auf einigen Land- und Schnellstraßen dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen. Das Schild „M“ (weißer Buchstabe auf blauem Grund) auf Ihrer Straßenseite bedeutet: Gegenverkehr beachten und gegebenenfalls folgende Ausweichstelle benutzen! Achten Sie auf Wildwechsel, vor allem in der Dämmerung. Bekannte Wildwechsel sind ausgeschildert. Wurde bei einem Unfall mit Wildtieren das Tier verletzt oder getötet, müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen. Bußgelder für Verkehrsverstöße sind höher als bei uns. Geschwindigkeitsdelikte werden streng geahndet. Alkoholdelikte können schneller als bei uns mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug belegt werden.

Kraftstoff
Auf Fähren kann die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister aus Sicherheitsgründen verboten sein. Fragen Sie die Reederei. Es dürfen bis zu 10 l Kraftstoff im Reservekanister zollfrei eingeführt werden. Bei der Fahrt innerhalb Schwedens sind im Reservekanister aus Sicherheitsgründen bis zu 30 Liter Kraftstoff erlaubt.

Feiertage
Neujahr, Dreikönig, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag/6.6.), Mittsommernachtstag, Allerheiligen, 24. Dezember (halbtags), 25. und 26. Dezember, Silvester (halbtags)