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Reiseinformationen Schweiz

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Reiseinformationen

Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83
3006 Bern
Telefon: 0041 (0) 3 13 59 41 11
Fax: 0041 (0) 3 13 59 44 44
post@deutsche-botschaft.ch

Tourismusinformation
Schweiz Tourismus
Tel. 00800 10 02 00 30 (Mo-Sa 8.30-19.00 Uhr)
Fax 00800 10 02 00 31
info.de@switzerland.ch
www.myswitzerland.com

Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.

Telefon
In die Schweiz 0041 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernr.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernr.
Die Vorwahlen innerhalb der Schweiz sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher muss sowohl bei Orts- als auch bei Ferngesprächen immer die Vorwahl mit der „0“ gewählt werden.

Notruf
Polizei 117
Unfallrettung/Notarzt: 144 oder über die Polzei
Mobilfunk 112
Pannenhilfe Schweizer Touringclub TCS Tel. 140, Mobilnetze 03 18 50 53 11

Geld
Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken (CHF), 1 CHF = 100 Rappen

Zeit
Kein Zeitunterschied

Höchstgeschwindigkeiten (km/h) und besondere Verkehrsregeln

PKW/Motorrad/Wohnmobil bis 3,5t Gespann Wohnmobil über 3,5 t
innerorts 50 50 50
außerorts 80 80 80
Schnellstraßen 100 80 100
Autobahnen 120 80 100

Promillegrenze: 0,5
Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt. In Tunnels Abblendlicht einschalten. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot. In Städten mit so genannten »Blauen Zonen« ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß den Anordnungen auf dem am Anfang und Ende der blauen Zonen angebrachten Schild „Parkieren mit Parkscheibe“ und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Parkdauer gestattet. Parkscheiben sind in Garagen, an Tankstellen, Kiosken, Polizeistationen usw. erhältlich. Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärts fahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen. Schwere Verkehrsverstöße, auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit besonders hohen Bußgeldern geahndet.

Kraftstoff
Kraftstoff in Kanistern bleibt bis 25 l zollfrei.

Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag (1.8.), 25. Dezember
Weitere kantonalabhängige Feiertage